Sehr geehrter Gast, unser Ziel ist es, Ihnen den Aufenthalt so angenehm, wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen sollten, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben.
1. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch die Untere Gadelheimer Mühle zustande. Die Untere Gadelheimer Mühle bestätigt die Zimmerbuchung auf Wunsch des Gastes schriftlich.
Vertragspartner ist die Untere Gadelheimer Mühle Ellarer Straße 65627 Elbtal-Dorchheim (im folgenden Pension genannt).
Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Pensionsaufnahmevertrag.
2. Reservierung
Die Bestellung bzw. Reservierung von Zimmern kann in mündlicher oder schriftlicher Form erfolgen und ist sowohl für den Gast wie auch den Pensionsbetreiber bindend.
Der Beherbergungsvertrag ist zustande gekommen, wenn sich die Parteien über alle wesentlichen Bestandteile des Vertrages geeinigt haben (z.B. die Dauer des Aufenthaltes, den Zimmerpreis pro Übernachtung, die Bestellung eines Einzel- oder Doppelzimmers).
Die Bestellung ist an keine Schriftform gebunden.
3. Bereitstellung Reservierte Zimmer
Alle Zimmer sind Nichtraucherzimmer.
Die Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich der Pensionsbetreiber das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben.
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer. Sollten vereinbarte Zimmer nicht verfügbar sein, so ist der Pensionsbetreiber verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.
4. Abbestellung (Stornierungen)
Maßgeblich bei der Stornierung durch den Gast ist der Eingang der Erklärung (in Schriftform) in der Pension.
Falls eine Weitervermietung nicht möglich war behält sich die Pension das Recht vor, Stornogebühren nach folgendem Schlüssel zu erheben:
- bis 30 Tage vor Anreise 20 % des Zimmerpreises
- bis 14 Tage vor Anreise 40 % des Zimmerpreises
- danach bis zur Anreise 70 % des Zimmerpreises
- am Anreisetag 80 % des Zimmerpreises
5. Verbindlichkeit von Angeboten
Die ausgezeichneten Preise sind inklusiv Preise und verstehen sich einschließlich Bedienungsgeld und Umsatzsteuer.
Änderungen des anteiligen Mehrwertsteuersatzes gehen unbeachtet vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Lasten des Auftraggebers. Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen gelten in EURO.
6. Rechnungsstellung
Rechnungen des Hotels sind bei der Abreise in bar zu entrichten. EC-Karten oder Kreditkarten können nicht akzeptiert werden.
Aufgrund vorheriger Kreditvereinbarung übersandte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto zahlbar. Die Pension ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Ausschluss Dritter
Ansprüche und Rechte aus den mit der Pension getroffenen Vereinbarungen dürfen nur mit Zustimmung des Pensionsbetreiber an Dritte übertrag en werden.
8. Haftung
Die Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Hotelier in vollem Umfang für durch sie selbst oder ihre Gäste verursachte Schäden.
Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Gast zur Verfügung gestellten Räume (z.B. Rauchen in unseren Nichtraucherzimmern) berechtigt die Pension zur fristlosen Lösung des Vertragsverhältnisses, ohne das hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird.
Wird der Pensionsbetreiber durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist der Pensionsbetreiber dem Auftraggeber verpflichtet, sich um die anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.
9. Abreise
Der Gast wird gebeten das Zimmer bis 11:00 Uhr zu räumen.
Verlängerungen (Late Check Out) sind nach Verfügbarkeit und Rücksprache bis max. 15 :00 Uhr möglich. Für diese Verlängerung behalten wir uns das Recht vor, 50% des Zimmerpreises zu berechnen.
10. Fundsachen
Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage nachgesandt. Die Pension verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 6 Monaten. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände, sofern ein ersichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
11. Post und Warensendungen
Zu Händen der Gäste bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Die Pension übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Betriebsort des Unternehmens (Elbtal).
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind durch vorstehende Bedingungen ausdrücklich ausgeschlossen.
Elbtal, 08. Juni 2017
Pension ist durchgehend geöffnet!
Öffnungszeiten Restaurant:
Freitag und Samstag: 17:30 bis 22 Uhr
Sonntag: 12 bis 14 Uhr sowie 17:30 bis 22 Uhr
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